Neue Deponieverordnung im Bundesrat verabschiedet

Im Dezember 2008 ist die neue „Deponieverordnung“ vom Bundesrat verabschiedet worden. Mit der neuen Verordnung soll eine Vereinfachung des bisherigen Deponierechts und eine Anpassung an den weiterentwickelten Stand der Technik im Bereich der Deponietechnik erreicht werden. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Überwachung von Deponieoberflächenabdichtungen bei Sonderabfalldeponien der Klasse III zukünftig Pflicht werden.


Interessant hierzu ist die Begründung:

Leckageortungssysteme haben sich in der Praxis bei Oberflächenabdichtungen bewährt. Der Verzicht einer Leckageortung würde den Sicherheitsstandard bei Deponien der Klasse III deutlich vermindern“,

so der Bundesratsbeschluss vom 19.12.2008.


„Ich empfinde den Beschluss des Bundesrates als Ritterschlag für unsere Technologie. Er beweist, dass der umwelttechnische Nutzen und die hohe Qualität unserer Produkte auch auf höchster Ebene anerkannt werden und dass es uns in mehr als zehnjähriger harter Arbeit gelungen ist, den Stand der Technik im Bereich der Deponietechnik maßgeblich mit zu gestalten“, so Andreas Rödel, Geschäftsführer der PROGEO Monitoring GmbH.